Diese 6 Punkte sollten Gründer von Startups beachten
- Die optimale Rechtsform finden
Welche Rechtsform geeignet bzw. ideal ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Für die Entscheidung relevant ist etwa die Anzahl der Gründer, die Frage der persönlichen Haftung, die Höhe der erwarteten Einkünfte, das angestrebte sozialversicherungsrechtliche Setup und vieles mehr. Um wirklich alle relevanten Aspekte zu erfassen, empfiehlt sich eine rechtzeitige Abstimmung mit Rechtsanwalt und Steuerberater.
Wenn sich die gewählte Rechtsform als nicht mehr optimal erweist, kann (nur) mittels Umgründung steuerneutral zu einer an die aktuellen Bedürfnisse und Umstände angepassten Rechtsform gewechselt werden.
- Die Finanzen organisieren
Wie funktioniert Buchhaltung? Ist mein Unternehmen (noch) Kleinunternehmer? Wann und wie müssen Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden? Wann und an wen müssen Lohnabgaben bezahlt werden?
Diese und viele weitere Fragen stellen sich Gründer zwangsläufig. Kurzsichtiges oder gar fehlerhaftes Handeln kann empfindlich nachteilige Konsequenzen verursachen, während ein funktionierendes Rechnungswesen Sicherheit vermittelt und wichtige Entscheidungsgrundlagen bereithält.
Gründer müssen sich in diesem Zusammenhang unter anderem mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit eigene Ressourcen (Zeit, Know-how) sinnvoll investiert sind oder Agenden externen Spezialisten übertragen werden sollen.
- IP sichern
Unter welchem Begriff bzw. welchen Kennzeichen möchte das Startup am Markt auftreten und bekannt werden (Branding) – diese sollten sich in der Firma widerspiegeln und eine korrespondierende Domain sowie Wort(Bild)-Marke(n) geschützt werden.
- Persönliche Haftung minimieren
Durch die richtige Wahl der Rechtsform, entsprechende vertragliche Vereinbarungen, AGB, Kooperations- und Distributions-Vereinbarungen, den Abschluss von entsprechenden Versicherungen, etc. sollte die persönliche Haftung auf ein Minimum reduziert werden. Privates Liegenschaftseigentum (zB. Wohnungen, Häuser, etc.) kann zB. durch die Eintragung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots im Grundbuch vor dem Zugriff Dritter „gesichert“ werden; auch die rechtzeitige Errichtung eines Ehevertrags ist – vor allem für Unternehmer – anzuraten.
- Die Aufgaben des Gründerteams verbindlich regeln
So früh als möglich sind die Aufgaben der Mitglieder des Gründerteams, deren jeweiliger (Gewinn)Anteil, die Aufbringung von Kapital und sonstigen Asstes bzw. Einbringung von Arbeitsleistung, allfällige Vesting-Szenarien, etc. schriftlich festzulegen.
- Steuern sparen – aber richtig
Für ein lokal verwurzeltes Unternehmen eine „Delaware-Gesellschaft“ in den USA ins Leben zu rufen mag interessant klingen, wird jedoch nicht zum gewünschten Erfolg verhelfen. Dem Schlüsselmitarbeiter statt einem voll abgabenpflichtigen Bonus ein steuerbegünstigtes E‑Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, verschafft hingegen einen greifbaren Steuervorteil. Gleiches kann für Investitionen zur Geltendmachung des Gewinnfreibetrags, die Anschaffung steuerlich sofort absetzbarer Wirtschaftsgüter (Wertgrenze: EUR 800) oder strukturelle Maßnahmen, wie die Einziehung einer Holdinggesellschaft gelten.
Gerade für Nicht-Spezialisten ist die Trennlinie zwischen absolut Erlaubtem und „aggressiver Steuergestaltung“ schwer zu erkennen. Dazu gilt neuerdings kraft Gesetz: Wer sich nicht „steuerlich wohlverhält“, kann von Förderungen ausgeschlossen werden (konkret: keine Gewährung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie).
Erfolgreiche Gründer konzentrieren sich auf ihre Stärken und beauftragen für andere notwendige Aufgabenbereiche Experten – ziehen Sie somit zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Rechtsanwalt/Steuerberater Ihres Vertrauens bei!
Verfasser:
Arno Likar, Senior-Partner der Likar Rechtsanwälte GmbH und der HAI Smart Equity GmbH
Peter Stanzenberger, Steuerberater und geschäftsführender Partner bei Rabel & Partner GmbH